Wer übernimmt die Kosten der professionellen Rohrreinigung, stellt man sich oftmals die Frage – bei einer Toilettenverstopfung und anderen Verstopfungen im Abwasserrohr-Bereich. Hier gilt das Verursacherprinzip: Es muss nicht immer eine unsachgemäße Fremdeinwirkung sein, die eine Rohrverstopfung verursacht. Ebenso kann es bei einer alltäglichen und gewöhnlichen Nutzen durchaus im Laufe der Zeit mal zu einer Abwasserrohr-Verstopfung kommen. Rasierschaum, Shampoo, Duschgel, Seife, andere Pflegemittel, Fett, Haare und mehr können nach einiger Zeit dafür verantwortlich sein, wenn das Wasser in einem Abfluss nicht mehr richtig abfließt. Bei solchen Gründen der Verstopfung ist es Sache des Vermieters die Kosten zu tragen, dass es sich hierbei eben um eine gewöhnliche Nutzung und Lebensweise handelt.
Andererseits kann es aber natürlich auch sein, dass der Mieter für die Verstopfung verantwortlich und daher eine Abflussreinigung bzw. Rohrreinigung in Langenhagen nötig ist. Damenhygiene-Artikel, Feuchttücher, Abfall, Essensreste und anderes dürfen nicht in den Abfluss gegeben werden, da diese sehr schnell Rohrverstopfungen hervorrufen können. In diesem Falle gilt also der Mieter als Verursacher muss die Kosten für die professionelle Reinigung durch einen Fachbetrieb in Langenhagen (in den Stadt- und Ortsteilen Altenhorst, Brinker Hafen, Engelbostel, Flughafen Hannover, Flughafen Langenhagen, Godshorn, Hainhaus, Kaltenweide, Kiebitzkrug, Krähenwinkel, Langenforth, Langenhagen, Maspe, Schulenburg, Siedlung Twenge, Splittersiedlung Kananohe, Twenge, Weiherfeld, Wiesenau) aufkommen, da die Rechnung für solche Maßnahmen verständlicherweise nicht vom Eigentümer übernommen werden. Daher ist es unabdingbar vor einer Terminvereinbarung mit Rohr-Fuxx Rücksprache mit dem Vermieter zu halten, um die Situation vorab zu klären.
Folgeschäden zu vermeiden. Gegebenenfalls sollten Sie also zunächst Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten.