Undichte Abwasserleitungen können unbemerkt bleiben und dennoch zu Problemen führen. Eine Dichtheitsprüfung schafft Klarheit, wenn die Dichtheit einer Leitung oder eines Schachtbauwerks nachgewiesen werden soll. Das kann beispielsweise im Zusammenhang mit einem Neubau, nach Sanierungsarbeiten, bei konkretem Verdacht auf Undichtigkeit oder aufgrund einer örtlichen Vorgabe der Fall sein. Rohr-Fuxx prüft Abwasserleitungen und Schachtbauwerke je nach Aufgabenstellung mit Luft oder Wasser und dokumentiert das Ergebnis.
Eine Prüfung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder empfehlenswert sein. Typische Anlässe sind neu verlegte oder sanierte Leitungen, Auffälligkeiten bei einer TV-Inspektion mit weiterem Klärungsbedarf, ein konkreter Verdacht auf Undichtigkeit oder Anforderungen aus einer kommunalen Entwässerungssatzung. Für private Abwasseranschlussleitungen besteht in Niedersachsen keine pauschale landesrechtliche Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitsprüfungen. Kommunale Satzungen können jedoch entsprechende Anforderungen festlegen. Deshalb sollte vor einer Prüfung geklärt werden, welche Vorgabe oder welcher konkrete Anlass für das betreffende Grundstück maßgeblich ist.
Bei einer Dichtheitsprüfung wird ein definierter Leitungs- oder Schachtabschnitt abgesperrt und nach dem für die Aufgabenstellung vorgesehenen Verfahren geprüft. Dabei kommen je nach Anlage Luft- oder Wasserverfahren in Betracht. Welche Methode geeignet ist, hängt unter anderem von Bauart, Zustand, Zugänglichkeit und Prüfziel ab. Für den Einbau und die damit verbundene Prüfung neuer Abwasserleitungen und -kanäle ist insbesondere die DIN EN 1610 relevant. Für die Instandhaltung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen ist unter anderem DIN 1986-30 relevant.
Eine Kamerabefahrung zeigt den sichtbaren Zustand im Inneren einer Leitung und kann beispielsweise Risse, Versätze, Wurzeleinwuchs oder Ablagerungen dokumentieren. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch eine Dichtheitsprüfung. Umgekehrt sagt eine bestandene Dichtheitsprüfung nicht, dass eine Leitung optisch vollkommen schadensfrei ist. Je nach Fragestellung kann deshalb eine Kombination aus optischer Inspektion und Dichtheitsprüfung sinnvoll sein.
Rohr-Fuxx arbeitet mit Prüftechnik, die Messergebnisse digital dokumentieren kann. Damit erhalten Auftraggeber eine nachvollziehbare Grundlage für ihre Unterlagen. Welche Form des Nachweises erforderlich ist, sollte bei behördlich oder satzungsrechtlich veranlassten Prüfungen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Für die Planung der Prüfung sind Informationen über Leitungsverlauf, Rohrdurchmesser, Zugänge und den Anlass der Prüfung hilfreich. Bei Neubauten oder Sanierungen sollten vorhandene Pläne und die vom Auftraggeber beziehungsweise der zuständigen Stelle geforderten Prüfvorgaben vorliegen. So kann vorab geklärt werden, welcher Abschnitt geprüft und welche Dokumentation benötigt wird.
Nein. In Niedersachsen besteht keine pauschale landesrechtliche Pflicht, private Abwasseranschlussleitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen zu lassen. Anforderungen können sich jedoch aus kommunalen Satzungen oder aus einem konkreten Bau- beziehungsweise Sanierungsfall ergeben.
Beides ist möglich. Das geeignete Verfahren richtet sich nach dem zu prüfenden Abschnitt, der Anlage und den anzuwendenden Vorgaben.
Nicht pauschal. Je nach Bestandsfall können die geltenden technischen Vorgaben auch eine optische Kanaluntersuchung als Dichtheitsnachweis zulassen. Ob das im konkreten Fall genügt, hängt vom Anlass und den maßgeblichen Vorgaben ab. Wird ausdrücklich eine Prüfung mit Luft oder Wasser verlangt, ersetzt die Kamerabefahrung diese nicht.
Ein nicht bestandenes Prüfergebnis zeigt zunächst, dass die geforderten Dichtheitskriterien im geprüften Abschnitt nicht erfüllt wurden; die genaue Schadstelle ist damit nicht automatisch bestimmt. Eine Kamerainspektion kann anschließend helfen, optisch erkennbare Auffälligkeiten einzugrenzen und zu dokumentieren.
Die Messergebnisse können digital dokumentiert werden. Wenn ein bestimmtes Prüfprotokoll für eine Behörde oder Kommune benötigt wird, sollte dies bei der Beauftragung angegeben werden.
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