Ist hingegen die Toilette verstopft, weil zu viel Toilettenpapier heruntergespült wurde oder in der Küche mit zu kaltem Wasser abgespült wurde, ist der Mieter in der Pflicht. Unter Juristen wird dies als „nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache“ bezeichnet, die Rohrreinigung ist also nicht aufgrund einer normalen Verwendung notwendig.
Kaltes Wasser ist übrigens insofern problematisch, weil sich das Fett in den Rohren nicht lösen kann und es allmählich der Abfluss verstopft. Die Frage: wer zahlt? kann sich natürlich auch im Zusammenhang mit der professionellen Rohrreinigung in Celle stellen. Unserer Erfahrung nach übernehmen die Vermieter die Kosten häufig, um teure Folgeschäden zu vermeiden. Gegebenenfalls sollten Sie also zunächst Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten.